Andre Flöttmann

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Ich bin Andre Flöttmann aus Bielefeld.
Auf diesen Seiten finden Du,
was mich umtreibt und antreibt.

Andre Flöttmann für fundierte Kinderrechte im Grundgesetz

Kinderrechte müssen absolut gelten!

Sie gehören in die Verfassung – und zwar stark!

Wir müssen jedes Kind bei der Durchsetzung der eigenen Rechte unterstützen.

Das Wohl des Kindes lediglich „angemessen“ zu berücksichtigen, kann durch den Vorrang des Grundgesetzes die Intention der UN-Kinderechtskonvention gefährden, deren Artikel 3 Absatz 1 wie auch Artikel 24 Absatz 2 EU-Grundrechtecharta verlangt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen,
das Wohl des Kindes ein „vorrangig“ zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist.